Beschäftigungs-qualifizierungsgesetz
Das Beschäftigungsqualifizierungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen verstärkt bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Es ermöglicht allen Beschäftigten Zugang zur Weiterbildungsförderung, unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße, wenn sie durch den digitalen Strukturwandel betroffen sind. Das Gesetz verbessert die Förderungsleistungen, indem es neben der Zahlung von Weiterbildungskosten auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Teilnahme an einer Weiterbildung ermöglicht. Das Ziel ist es, die beruflichen Kompetenzen der Beschäftigten zu erweitern. Die Weiterbildung muss in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen, welcher anschließend eine Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen kann. Diese Qualifizierung ermöglicht eine teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten. Förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen mit individueller Stundenzahl während der Arbeitszeit.
Art, Höhe und Umfang der Förderung
Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% für die Weiterbildung und die Lohnfortzahlungskosten bis zu 75%.
Bei Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 50% der Kosten.
Unternehmen mit 250 bis 2500 Beschäftigten bekommen 25% der Kosten erstattet.
Unternehmen mit mehr als 2500 Beschäftigten bekommen bis zu 15% der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20% steigen.
Bei Beschäftigten, die über 45 oder schwerbehindert sind und in einem Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten arbeiten, können die Weiterbildungen bis zu 100% bezuschusst werden. Außerdem beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an den Lohnfortzahlungen der Mitarbeiter.